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Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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Hallo,
ich restauriere aktuell meinen Holder A45.
Meine Frage an alle, die sich gut auskennen lautet:
Ist es möglich einen Holder A45 der nur privat (genauer zu Hobby- und Brauchtumszwecken) genutzt wird, als selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen?
MfG
Holdebea

Geschrieben am: 30.06.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
Kann einfach nicht wegbleiben
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Ein Holder (egal ob Einachser oder Zweiachser) ist keine selbstfahrende Arbeitsmaschine, Ausnahme könnte der AutoRekord sein, der müsste als selbstfahrende Arbeitsmaschine durchgehen. Die Definition der selbstfahrenden Arbeitsmaschine befindet sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §2:

selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;

Hier geht es ganz klar hervor: "besondere, FEST VERBUNDENE Einrichtung zur Verrichtung von Arbeiten...", somit ist der A45 außen vor, denn es handelt sich um eine landwirtschaftliche Zugmaschine:

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bspw. selbstfahrende Bandsägen oder Bagger, oder eben der AutoRekord als selbstfahrende Spritze.

Ob das ganze Privat oder Kommerziell genutzt wird, ist egal hinsichtlich der selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Der Unterschied Privat-Kommerziell ist eigentlich nur bei dem grünen Kennzeichen, für das LOF nachgewiesen werden muss, interessant. Bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist es die Bauart, also die "Arbeitsmaschine selbst", die hier ausschlaggebend ist für die Zulassung; ob du die Privat oder Kommerziell bewegst, ist in diesem Fall nicht relevant.

Geschrieben am: 30.06.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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hallo holdebea,

auf mobile.de habe ich mal einen A45 gesehen,der laut beschreibung vom besitzter als selbstfahrende arbeitsmaschine angemeldet war. der hatte allerdings einen frontlader und eine fest angebaute heckseilwinde. also ich denke, du bräuchtest mindestens eine fest angebaute seilwinde um die chance zu haben, den holder als selbstfahrende arbeitsmaschine (in diesem fall holzrückemaschine) anzumelden. und natürlich noch einen guten kfz-sachverständigen, der das ganze mit macht.
weitere nachteil: eine selbstfahrende arbeitsmaschine darf meines wissens nach nicht zum transport von gütern benutzt werden, also auch keine anhänger ziehen.

also ich tippe mal, dass das dann zu hobbyzwecken ehr ungeeignet ist. wie das mit der brauchtumspflege aussieht, keine ahnung.


grüße
johannes

Geschrieben am: 30.06.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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ggf. mit H Kennzeichen - Einsatzzwecke sind aber dabei eng gesteckt.

Geschrieben am: 30.06.2015
_________________
Gruß L.-P.

Holder A8 BJ 1964
Holder A55 BJ 1976
Holder B51 BJ 1976
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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H-Kennzeichen würd ich nicht empfehlen. In diesem Fall ist es am günstigsten wenn man ihn ganz normal anmeldet, mit schwarzer Nummer.
Hier wird die KFZ Steuer nach Gewicht berechnet. 11,40€ pro 200kg. Macht beim A45, mit knapp 1200kg, ca. 70€ Steuer pro Jahr. Mit H-Kennzeichen sind es 191€ Steuer.
Was die Versicherung kostet weiß ich natürlich nicht.

Aber wenn man einen Schlepper richtig zulässt, ist man halt aus den ganzen "Grauzonen" der Zulassungsfreiheit raus und auf der sicheren Seite und man kann den Schlepper für alles nutzen was man will.
Bei grüner Nummer ist es ja auch so, dass man den Schlepper nur für die Arbeit nutzen darf. Fahrten auf Treffen wären offiziell gar nicht erlaubt.

Geschrieben am: 30.06.2015
_________________
Er ist kein Riese - aber mutig stets
kleiner grüner Traktor - los gehts
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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hallo holdereo,

du hast einen zahlendreher drinne. der A45 hat ein zulässiges gesamtgewicht von 2100kg. das macht dann aktuell eine steuer von 124€/jahr.


grüße
johannes

Geschrieben am: 30.06.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
Kann einfach nicht wegbleiben
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Wichtig ist auf jeden Fall, dass du den Holder NICHT als PKW zulässt, denn bei PKW greift die "grüne Plakette". Kann halt interessant sein, je nachdem wo du rumfahren willst. Ist es jedoch eine H-Zulassung, entfällt die Sache mit der grünen Plakette. Bei Zulassung als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine hast du auch keine Problem mit der Plakette, da diese auch von der Plakette befreit sind.

Am einfachsten ist die ganz normale Zulassung (schwarze Nummer) als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine. Alternativ geht auch H-Zulassung, hier musst du letztendlich schauen, was zum Schluss einschließlich der Versicherung das billiger für dich ist. Falls du nur eine "Teilzeitzulassung" (also z.B. von April bis Oktober) machen willst, geht H-Zulassung nicht, da die nur ganzjährig machbar ist.

Grüne Nummer scheidet bei Hobby- oder Privatnutzung sowieso aus, da es, falls du sie trotz allem bekommen könntest (man weiß ja nie), nichts anderes als Steuerhinterziehung ist, sobald du das Fahrzeug für was anderes als "die Arbeit" verwendest. Streng genommen ist es auch schon Steuerhinterziehung, wenn der Bauer mit der Grünen Nummer den Wagen auf irgendeinem Festumzug zieht, aber da hat bisher noch niemand was gesagt. Der Zoll schreibt hierzu: "Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden." Dies aber nur der Vollständigkeit halber...

Geschrieben am: 01.07.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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hallo pfaelzer!

tolle berichte,gut das es leute gibt die ahnung haben!
wir haben ja eine ar4,die wollten wir über die private haftpflicht, als selbstfahrende arbeitsmaschine laufen lassen.da kein fass mehr drauf war wollen wir einen kipper
drauf setzen,in dem fall könnte ich ja güter transpotieren
also nix mit sebstfahrende arbeitsmschine!
oder wäre es sinnvoll den kipper abnehmbar machen?und vieleicht(für die versicherung)eine egge drunter hängen.
wir wollen sie auch nicht auf 6km/h drosseln.
vieleicht findest du ja in deinen akten ein hintertürchen

l.g. kurt

Geschrieben am: 01.07.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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Hallo,

ich möchte den Beitrag von Pfaelzer zum Thema grüne Nummer ergänzen: Mit nem grünen Kennzeichen auf nen Umzg zu fahren ist nicht illegal, da, soweit mir bekannt, eine Ausnahmeregelung für sg. "Brauchtumsfahrten" greift.

Achja:
Selbstfahrende Abreitsmaschinen (Wenn sie denn den Kriterien entsprechen) sind bis 20kmh Zulassungsfrei, brauchen aber Beleuchtungsanlage und ich glaube eine Anschrift muss wie bei den Amerik. Trucks irgendwo aufgeschrieben sein. Bin mir da aber nicht sicher! Du brauchst aber aufjedenfall eine gültige Betriebserlaubnis, wenn du zulassungsfrei fahren willst (in der darf dann nat. max. 20 drinn stehen)

Gruß
Julian

Geschrieben am: 01.07.2015
_________________
- Holder A8D 1964 (Suche: Anbaugeräte, Pumpe Z8)
- Holder A20 1962
- Holder A55 1973 (Suche: Radgewichte)
- Holder E5 1957
- 4 Holder H4 1974
www.youtube.com/TheHeinrichLanz
www.holder-h4.de
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
Kann einfach nicht wegbleiben
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Hallo zusammen,

Julian hat Recht mit der Brauchtumssache. Habe nochmal extra nachgeschaut. Das Problem schien bis ca. 2012 zu existieren, dass nicht genau geregelt war, ob Brauchtumsveranstaltungen mit der grünen Nummer OK sind oder nicht. Es wurde dann jedoch klargestellt, dass die Brauchtumsfahrten (sprich Umzüge wie Karneval, Weinfest, etc.) mit der grünen Nummer OK sind. Sorry, dass ich da nicht auf dem aktuellen Stand war!

Nun aber mal wieder eine kleine Einschränkung: Allgemein scheint es hierzu die Meinung zu geben, dass jedoch die Fahrt und Teilnahme am Oldtimertreffen und der entsprechenden Ausfahrt keine Brauchtumsveranstaltung ist, d.h. es ist eine reine "Privatsache", und deshalb nicht mit der grünen Nummer offiziell machbar. Hat hierzu jemand vielleicht genauere Infos?

Allgemeine Hinweise zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen schneller 6km/h und langsamer als 20km/h und bis 3,5t und mehr als einer Achse (Im Zweifelsfall gilt immer der Gesetztestext, deshalb vorher immer nachschauen, hier Alles ohne Gewähr):

Zur Sache mit der Kennzeichnung (Beschriftung des Fahrzeugs), siehe §4 FZV über die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:
(4) Kraftfahrzeuge ... mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen....

Zudem ist ein Verbandkasten mitzuführen, wenn die selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht in einem Betrieb (also privat) genutzt wird (Nutzung im Betrieb/kommerziell = kein Verbandskasten), schneller als 6 km/h fährt und mehr als eine Achse hat (siehe STVZO §35h (3)).

Auch ein Warndreieck ist Pflicht (siehe STVZO §53a (2) 1.). Eine Warnweste dagegen braucht nicht mitgeführt werden (siehe STVZO §53a (2) 3.).

Zusätzlich braucht man eine Hupe (siehe STVZO §55 (1)).

Spiegel sind wiederum nicht notwendig (siehe STVZO §56 (3)) (wobei ich mir hier nicht ganz sicher bin, wie das zu verstehen ist).

Bzgl. der Beleuchtung benötigt man keine Bremsleuchte (siehe STVZO §53 (2)), aber es müssen zwei Schlussleuchten ((siehe STVZO §53 (1)), zwei Scheinwerfer (vorne, wenn breiter als 1.000mm, sonst nur ein Scheinwerfer) (siehe STVZO §50 (2)) und Blinker (siehe STVZO §54 (4) 1.) vorhanden sein.

Ich hoffe, dass hilft dem ein oder anderen ein wenig weiter. Wie bereits erwähnt, vorher selbst im Gesetz nochmal nachschauen, da Alles ohne Gewähr!


Zum AutoRekord mit der Ladepritsche:
Bzgl. des AR4 mit der Ladepritsche von Holderkurti ist es irgendein "Graubereich" (Graubereich = Interpretationsspielraum). Beim Spritzfass wäre die Sache natürlich klar (=selbstfahrende Arbeitsmaschine). Ich habe hier mal das Auto-Rekord-Prospekt im Downloadbereich gesichtet, dort steht:

"Das 400 Ltr. haltende Holzfaß läßt sich nach Lösen von zwei Schrauben leicht abnehmen. An seiner Stelle kann eine Pritsche aufgesetzt werden. Dadurch wird diese Maschine zu einem idealen Kleinschlepper oder Kleinlastwagen..."

Wenn man es also genau nimmt, und so schreibt es auch das Prospekt, handelt es sich in dem Fall des "Pritschen-AutoRekord" dann um einen Kleinschlepper, d.h. keine selbstfahrende Arbeitsmaschine, d.h. Nummernschild/Zulassung wenn schneller als 6 km/h. Eine Möglichkeit, dass Teil doch als selbstfahrende Arbeitsmaschine durchzubekommen (Interpretationsspielraum) wäre auf die fest angebaute Pumpe zu verweisen (ich nehme an, die ist noch dran) und dass es deshalb eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist. Man kann es ja dann so interpretieren, dass die Ladefläche dazu gebraucht wird um die Spritzbrühe oder das Wasser (oder was auch immer verspritzt werden soll) mit Hilfe von aufladbaren (mobilen) Fässern/Bottichen an die Verwendungsstelle zu transportieren und dort dann die Tätigkeit der Spritze in Anspruch zu nehmen. Deshalb vielleicht bei der Abnahme ein/zwei Bottiche auf die Ladefläche draufstellen, alle Schläuche und die Spritzlanze dran und dass dann mal so "vorführen". Alternativ kannst du ja noch argumentieren, falls der Einwand kommt, dass mit den Fässern und deren Transport in gefülltem Zustand sei nicht so ganz nachvollziehbar oder praktikabel, dass du ja auch an einen See oder Bach fahren kannst, die Leitungen ins Wasser hängst und dann dieses Wasser zum Verspritzen nimmst. Oder halt die leeren Fässer erst vor Ort (Bach, See oder welche Wasserquelle auch immer) mit dem Wasser füllst und die Brühe anrührst. Zum Schluss kommt es halt darauf an, was der Prüfer dazu sagt... Falls es dann eine Möglichkeit gibt, das ganze Gefährt offiziell nach Wunsch zu betiteln, wäre es am geschicktesten, wenn du es als "selbstfahrende Motorspritze mit Transportpritsche" eingetragen bekommen könntest und das Ganze dann den Status einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine bekommt. Dann kannst du es auch so versichern, was damit transportieren und brauchst kein Kennzeichen. Das wäre das Optimum, denn es wird ja dann nicht geregelt, was du auf der Pritsche transportierst. Ich würde versuchen, in diese Richtung zu gehen...

Geschrieben am: 01.07.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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hallo pfaelzer!

erst mal ein dickes dankeschön für deine bemühungen

also die pumpe war nicht mehr dabei,wir werden aber eine hydraulikpumpe mit tank für kipper u.unterbaugeräte fest dran bauen.wir haben auch keine papiere von der ar4,vieleicht kann man sowas hier im forum runterladen?

noch mal danke

l.g. kurt

Geschrieben am: 01.07.2015
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Re: Holder A 45 als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
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Hallo zusammen,

die ursprüngliche Frage lautete: Kann man einen Holder A45 als selbstf. Arbeitsmaschine zulassen?

Die Antwort lautet: NEIN, denn ohne Umbau und neuer Fahrzeugbeschreibung geht das nicht.

Es gab mal eine Liste der anerkannten selbstf.Arbeitsmaschinen.
Dort waren 88 Arten von SAM aufgeführt und wenn man eine solche Betriebserlaubnis haben möchte, dann muß das Fahrzeug dementsprechend ausgerüstet sein.
Dort gibt es z.B. "Selbstfahrende Kurvenschmierwagen für Strassenbahnen" oder "Teppichklopfmaschinen".

Wenn Holdebea sich für eine der 88 SAM´s entscheidet und den Holder A45 entsprechend umrüstet, dürfte auch eine Betriebserlaubnis möglich sein.

Gruß
Westfale

Geschrieben am: 01.07.2015
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