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Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo,

brauchen Einachser die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden ein Kennzeichen?

Geschrieben am: 25.02.2015
_________________
Gruß L.-P.

Holder A8 BJ 1964
Holder A55 BJ 1976
Holder B51 BJ 1976
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
Ist fast schon zuhause hier
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Hallo Lutz-Peter,

meines Wissens sind Einachser mit Sitzkarre bis zu einer Geschwindigkeit vom max. 6 km/h zulassungsfrei. Das Gespann muss aber mindestens Blinker, Positionsleuchten, Rücklichter und ein 6 km/h-Schild haben. Weiterhin muss Zugmaschine und Anhänger eine Bremse haben.
Das Gespann ist der Privathaftpflicht zu melden damit es bei Schadensfällen versichert ist.
Natürlich muss der Fahrer einen Führerschein haben.

Bei allem was über was über 6 km/h läuft, wird es schwierig wegen dem TÜV.
Es gibt dann zwei Gruppen: Grünes Kennzeichen oder schwarzes Kennzeichen.

Grünes Kennzeichen:
Wenn das Fahrzeug für Land-oder forstwirtschaftliche Zwecke
(LoF)genutzt wird, ist es zulassungsfrei.
Man muss dann wohl selber einen LoF-Betrieb haben, mindestens Nebenerwerbslandwirt, oder für einen LoF-Betrieb tätig sein (Fahrzeug gehört aber dann dem LoF-Betrieb)

Schwarzes Kennzeichen, "normale" Zulassung wie jedes andere Kfz auch:

Dann wird schwierig.
Tragfähigkeitsnachweis der ganzen Konstruktion und Einzelkomponenten, Schweißschein, Prüfkennzeichen ,Umbau auf den Stand für den öffentlichen Verkehr (Blinker Licht etc.)

Das Ganze ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Am besten dann alles vor Ort mit dem TÜV abklären.
Kommt auch sehr viel auf den Prüfer beim TÜV an, ist das eine Niete kann man das Ganze direkt vergessen. Ist der Prüfer etwas heller im Kopf, stehen die Chancen schon besser.

Gruß HaDe

Geschrieben am: 25.02.2015
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Jou Jou Jou
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B16 - Bj.'74
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
Kann einfach nicht wegbleiben
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Hallo

Eiachser sind von Steuer, Tüv und Versicherung befreit. Dürfen max 20kmh laufen ist eine Sonderreglung aber sie müssen halt Land oder Forstwirtschaftlich eingesetzt werden.

Und natürlich brauchen sie die vom Vorredner beschrieben Lichtanlage.

Aber irgendwo hier im Forum gibts schon genauere Angaben da zu mit Gesetzestext

LG Manuel

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo.
Mir ist es auch so bekannt wie Manuel schreibt. Einachser sind zulassungsfrei, da es "selbstfahrende Arbeitsgeräte" sind. Voraussetzung, man nimmt sie zur Arbeit her.
Gruß Daniel

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hab da mal was gefunden. Und zwar hier im Forum. Das wurde 2010 hier eingestellt.

Datei anhängen:



jpg  2011_4d125c5e3d89b.jpg (778.33 KB)
10593_54ee29099467f.jpg 2382X3300 px

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo.Mir ist es auch so bekannt wie Manuel schreibt. Einachser sind zulassungsfrei, da es "selbstfahrende Arbeitsgeräte" sind. Voraussetzung, man nimmt sie zur Arbeit her. Gruß Daniel

Über dieses Thema wurde in einem anderen Forum schon heftigst diskutiert.
- Auf alle Fälle brauchst Du eine gültige, für das Fahrzeug bestehende, ABE. Keine Kopie aus'm Netz. Und auch, eventuell, für den Hänger.
- Versicherung auf alle Fälle für das Fahrzeug abschließen.
- Offiziell Zulassungsfrei "nur", wenn man LOF hat.

Nummernschild - JA/NEIN !
Ich habe eine ABE für meinen EDII und den Hänger machen lassen. Bei der Zulassungstelle wurde alles abgestempelt. Habe aber kein Nummernschild bekommen und muss demnach nicht alle 2 Jahre zum TÜV. UND - ich habe kein LOF.

Wie schon von "HaDe" geschrieben wird das, obwohl gesetzlich geregelt, von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle anders gehandhabt.

Übrigens - selbstfahrende Arbeitsgeräte:
Wenn Du einen Hänger dran hast, dann ist es damit vorbei.
Und mit Pflug und Sitzrad dran zu fahren ist auch ein bisschen komisch....

Mfg RaBo


Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo RaBo.
Klingt interessant mit "ABE machen lassen". Wie funktioniert das? Muss ich da zum Tüv fahren und der stellt mir eine ABE aus?
Wenn das so ist dann werde ich das auch mal versuchen.
Gruß Daniel

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo Daniel!
Ich habe mir über's Netz Kopien der ABE vom Holder und vom Hänger besorgt und mit dem TÜV Kontakt aufgenommen. Irgendwann haben sich dann 2 Herren vom TÜV bei mir angekündigt und haben mein Fahrzeug auf'm Hof abgenommen (zum TÜV sind's da. 14 km. Die wollte ich nicht unbedingt fahren).
Lichtprüfung (Holder, Hänger), Hupe, Deichselrahmen (nix wackelt und hat Luft), Fahrt und Bremsprobe. Blinker habe ich übrigens auch nicht.
Als die Papiere fertig waren habe ich diese abgeholt und bin zur Zulassungsstelle.
Hat eine Weile gedauert.
Kosten Zulassung ca.: TÜV (ABE + Abnahme) 148,58 Euro, Zulassungsstelle 38,50 €
Gruesse Ralf

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo Ralf,

da habt ihr aber einen Super-TÜV !!

Wie gesagt, wird von Bundesland zu Bundesland leider unterschiedlich gehandhabt.

Gruß HaDe

Geschrieben am: 25.02.2015
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Jou Jou Jou
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo Ralf.
Die Betriebserlaubnis gilt aber dann nur wenn Du mit dem Anhänger fährst, oder? Wenn Du jetzt z.B. mit einem Aufsitzmähwerk fährst wird die ABE nicht mehr gültig sein.

Ich werde mich einfach mal bei unserem TÜV erkundigen. Die sind eigentlich ganz entspannt bei uns. Da hatte ich noch nie Probleme mit den Autos. Ich hab zum Beispiel einen Motor von einem Frontantrieb ion ein Auto mit Heckantrieb gebaut. Bekam ich auf Anhieb eingetragen. Natürlich musste auch alles in Ordnung sein.

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo Daniel! Mähwerk habe ich "leider" nicht und damit ist das auch nicht eingetragen. Aber sollte m.M. kein Problem darstellen.
Genau - Fragen und selbst ein Bild machen. Damit biste auf der sicheren Seite. Gruesse Ralf

Geschrieben am: 25.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hallo RaBo.Bin aus dem Raum Wü. und würde meinen ED 2 mit Hänger auch gerne zulassen. Kann ich dich mal Kontaktieren oder gar besuchen u. mir dein Gespann mal anschauen um was zu lernen.?
hr.spezial aus Ufr.

Geschrieben am: 28.02.2015
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Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern
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Hr. spezial - hast PN. Gruesse Ralf

Geschrieben am: 28.02.2015
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