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1 Anonyme(r)
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Rückspiegel für B12C Baujahr 1958/1959 |
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Schaut öfter mal vorbei
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19.06.2014 Aus: 35423 Lich
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48
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Hallo,
Brauche ich einen Rückspiegel für meinen B12C Baujahr 1958/1959 ? NS: Es war so ein hässliches Ding verbaut. Nach vielen Vibrationen ist er endlich kaputt! Brauche ich unbedingt einen neuen ? Gruß Horst
Geschrieben am: 10.05.2021
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Re: Rückspiegel für B12C Baujahr 1958/1959 |
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Ist fast schon zuhause hier
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253
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Hallo Horst
schau mal in den §56(3) StVZO: Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet. Gruß Westfale
Geschrieben am: 14.05.2021
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