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1 Anonyme(r)
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A55 als selbsfahrende Arbeitsmaschine |
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Schaut nur mal vorbei
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3
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Hallo zusammen,
bin seit 2 Monaten stolzer Besitzer eines A55 Bj. 1979.
Da ich das gute Stück nur zum Holzspalten und Wiese mähen
einsetzen wollte, schien mir die Variante "selbsfahrende Arbeitsmaschine" sehr sinnvoll.
Keine Steuer + Versicherung, kein TÜV alle 2 Jahre!
Die Herren vom TÜV haben mich auf den Boden der Tatsachen geholt:
- eine SAM darf nur für einen Zweck eingesetzt werden
(z.B. nur Spalter) dazu darf das Anbaugerät nicht mit
Bordwerkzeug abbaubar sein - muß also verschweißt sein
- eine SAM darf nicht für Traqnsportzwecke eingestzt werden;
also kein Anhängerbetrieb
- für die Zulassung als SAM hätte ich auch den Frontlader
abbbauen müssen !
Fazit: ich lasse HU machen und lasse das Teil ganz normal zu.
Gruß Otto
Geschrieben am: 31.01.2013
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Re: A55 als selbsfahrende Arbeitsmaschine |
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Webmaster
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Gratuliere zu der Entscheidung.
Zulassen mit schwarzem Kennzeichen und du bist damit flexibel. Dann kann dir auch keiner was wollen.
Geschrieben am: 31.01.2013
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Re: A55 als selbsfahrende Arbeitsmaschine |
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Schaut nur mal vorbei
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Hallo Otto, Auch von mir herzl.Glückwunsch zu Deiner Entscheidung! Man sollte einen Holder nicht verstümmeln. MfG Reo
Geschrieben am: 03.02.2013
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